KI Hinweis
Transparenzhinweis zu unseren Produktbildern
Für einen besseren ersten Eindruck unserer Kleidungsstücke setzen wir bei einigen Produktbildern unterstützend Künstliche Intelligenz ein. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen wir das jeweilige Kleidungsstück an einem KI-generierten, nicht real existierenden Model zeigen, um Ihnen einen realistischen Eindruck von Passform, Schnitt und Tragebild zu vermitteln.
Entsprechend gekennzeichnete Bilder sind KI-generiert oder KI-bearbeitet. Das gezeigte Kleidungsstück selbst ist dabei stets original und unverändert – alle Angaben zu Material, Maßen und Eigenschaften entsprechen wie gewohnt der tatsächlichen Beschreibung.
Rechtlicher Hintergrund: Nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) sind KI-generierte oder wesentlich veränderte Bildinhalte seit dem 2. August 2026 kennzeichnungspflichtig. Die Europäische Kommission hat hierzu am 20. Juli 2026 offizielle Leitlinien veröffentlicht (Durchführungsleitlinien zu Art. 50 KI-VO, Dok. C(2026) 5054 final, Anhang, Abschnitt 8.4, Rn. 154).
Danach besteht ausdrücklich keine Pflicht zur rückwirkenden Kennzeichnung von Inhalten, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden – für ab diesem Datum neu erzeugte oder veröffentlichte Inhalte gilt die Kennzeichnungspflicht hingegen uneingeschränkt. Wir setzen diese Vorgaben aktiv um und kennzeichnen entsprechende Bilder auf unserer Website fortlaufend.